Text:
Für unten stehendes Flugblatt wurde ein Bussgeld in Höhe von 1000 Euro = 5 Tagessätze verhängt.
Der SPD-Anwalt dieser Immobilienhaie ist einfach zum Landgericht Giessen gegangen, hat sich beschwert, worauf einfach ein Beschluss angedroht, und nach der Verteilung dieser Flugblätter, auch verhängt wurde.
Ein Anwalt auf Prozesskostenbeihilfe wurde dem erwerbslosen Flugblattschreiber genau so verwehrt, wie ein ordentliches Gerichtsverfahren.
Dank einer Willkürregelung aus der Kaiser- und Nazizeit, dürfen Richter wie selbstgerechte Gauleiter frei nach Schnauze entscheiden.
Haben kritische Sendungen wie MONITOR, PANORAMA, FRONTAL 21 - einen enormen öffentlichen Einfluss, und gute Rechtsanwälte in der Hinterhand,- so ist Otto-Normalverbraucher der Justizwillkür vollkommen ausgeliefert!
Der Flugblattschreiber ging dann für 5 Tage in den Knast (Ersatzfreiheitsstrafe), nachdem sämtliche Beschwerden abgewürgt wurden, Als er einen politischen Hungerstreik ankündigte (das Recht auf freie Meinung wurde willkürlich ausgehebelt) landete dieser für knapp 20 Stunden in einem Erdbunker. (Folter) mit der Androhung; "Dich lassen wir hier verrekten"
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Auf die üblen Beschimpfungen des SPD-Anwaltes wurde schriftlich geantwortet/nachgefragt, ob dieser sie noch alle hätte, noch ganz klar im Kopf sei, oder eventuell unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stünde. (?)
Wieder ist der Mann zu "seinen Freunden" zum Landgericht Giessen, dieses mal 20 Tagessätze zu je 200 Euro auf "Rezept" Beschluss, was in 20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe endete.
Auch hier wurde eine ordentliche Gerichtsverhandlung mit Rechtsfolgenbelehrung verwehrt.
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Auf der einen Seite steht jedem Angeschuldigten ein Rechtsbeistand zu (siehe Menschenrechtskonventionen), auf der anderen Seite argumentieren deutsche machtbesoffene Richter "Sie können sich selber verteidigen. Wer weniger als wie 12 Monate Freiheitsentzug zu erwarten hat, und darüber hinaus geistig nicht behindert ist, der muss selber sehen wo er einen Anwalt her bekommt". So die Richter beim Amtsgericht Büdingen und dem Landgericht Giessen, unter dem Wohlwollen des OLG Frankfurt, welches Beschwerden abgewiesen hat.
Das Bundesverfassungsgericht nimmt überdies nur noch Beschwerden an, die von einem Anwalt formuliert und eingereicht wurden - und der europäische Gerichtshof für Menschenrechte nimmt auch nur noch Klagen an die zum einen von einem Anwalt getätigt worden sein müssen, und zum anderen auf nationaler Ebene alle Rechtswege ausgeschöpft sein müssen.
Im Klartext, der kleine Bürger hat Null-Chance fair behandelt zu werden.
Zum Vergleich; Kinderschänder bekommen oft bis zu 3 Anwälte, bekommen Hafterleichterungen, werden vorzeitig auf freiem Fuss gesetzt, oder müssen von Polizisten in Freiheit überwacht werden.
Der sogenannte "Ermessensspielraum" wird missbraucht. weil damit Recht und Gesetz gebrochen wird.
Menschenrechtsbewegungen fordern schon lange, dass Juristen von unabhängiger Seite kontrolliert und bestraft gehören, und das wer Richter oder Staatsanwalt werden will, vorher einen Eignungstest (Praktikum auf Probe) machen muss.
Ein grosses Ärgernis ist auch, die meisten Rechtsanwälte sind keine Rechtsanwälte, sondern Interessensvertreter, die versuchen bestehendes Recht auszuhebeln.
Begünstigt wird dieser ganze "korrupte" Sumpf dadurch, das viele Juristen in den Parlamenten sitzen, und dort bestimmen (Rahmenbedingungen/Gesetze) wie Recht und Gesetz angewendet werden dürfen.
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Roland Schmidt (politisch verfolgter Menschenrechtler)
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